Applied – Wärmepumpen
Ab dem 1. Januar 2027 dürfen nur noch Produkte, die ein Kältemittel mit einem Treibhauspotenzial (GWP) < 150 enthalten, für Systeme ≤ 12 kW und > 12 kW bis ≤ 50 kWauf den Markt gebracht werden.
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Ab dem 1. Januar 2029 dürfen nur noch Produkte, die ein Kältemittel mit einem GWP < 150 enthalten, für Systeme > 50 kWauf den Markt gebracht werden.
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Applied – Nur Kühlen
Ab dem 1. Januar 2027 dürfen nur noch Produkte, die ein Kältemittel mit einem GWP < 150 enthalten, für Systeme ≤ 12 kWauf den Markt gebracht werden.
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Ab dem 1. Januar 2027 dürfen nur noch Produkte, die ein Kältemittel mit einem GWP < 750 enthalten, für Systeme > 12 kWauf den Markt gebracht werden.
Daikin bietet bereit jetzt Systeme mit R-32 an und wird in naher Zukunft Systeme mit R-454C und R-290 (Propan) einführen.
Geräte mit Kältemitteln mit einem höheren GWP dürfen während ihrer gesamten Lebensdauer weiterhin verkauft, gewartet und repariert werden, sofern sie vor dem Datum des Verbots auf den Markt gebracht wurden.
2030 ist Jahr der erneuten Überprüfung
Im Jahr 2030 wird die EU-Kommission erneut eine Bewertung vornehmen, um festzustellen, ob die Produktverbote nach 2030 technologisch umsetzbar sind. In Abhängig von diesem Prüfbericht sind Änderungen bei Verboten, die nach 2030 in Kraft treten, noch möglich. In den obigen Übersichten wurden diese Pfeile in einer helleren Farbe markiert. Weitere Informationen werden kurz vor der Überprüfung im Jahr 2030 zur Verfügung stehen.
Häufig gestellte Fragen
Das in der F-Gase-Verordnung festgelegte Programm zum Auslaufen beinhaltet im Wesentlichen die Reduzierung der auf dem Markt verfügbaren Mengen an HFKW-Kältemitteln ab dem 1. Januar 2025 und gilt nur für neu auf den Markt gebrachte HFKW-Kältemittel. Das bedeutet, dass recycelte und wiederaufbereitete HFKW-Kältemittel nicht von der neuen Quote betroffen sind, da sie bereits zu einem früheren Zeitpunkt auf den Markt gebracht wurden.
HFO-Kältemittel sind von dem Auslaufen nicht betroffen.
Informationen zum Zeitplan:
- 2030: Überprüfen, ob das geplante vollständige Verbot neu auf den Markt gebrachter HFKW-Kältemittel ab 2050 umsetzbar ist.
- Ab 01.01.2050 (abhängig vom Ergebnis der Überprüfung im Jahr 2030): Uneingeschränktes Verbot.
Wir bei Daikin gewährleisten als Hersteller, dass wir nur Produkte anbieten, die der Verordnung genügen.
Nein. Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem das Produkt auf den Markt gebracht wurde. Wurde das Produkt vor Inkrafttreten des Verbots auf den Markt gebracht, darf es auch nach Inkrafttreten des Verbots installiert und betrieben werden.
Ein Produkt ist F-Gase-konform, wenn es die Anforderungen der Verordnung erfüllt. Je nach verwendetem Kältemittel, seinem Treibhauspotenzial (GWP) und seiner Anwendung gelten unterschiedliche Vorschriften.
Welche Kältemittel in welchen Produkten erlaubt sind und wann sie verboten werden, kannst du der Produktübersicht entnehmen.
Von einer Sicherheitsausnahme wird gesprochen, wenn es aus Sicherheitsgründen am Einsatzort nicht möglich ist, eine Anlage zu installieren, die bestimmten Vorschriften entspricht. In solchen Fällen sind Produktverbote möglicherweise nicht anwendbar.